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Haftungsauschluss anpassen

Die erste Abmahnung ist einem Betreiber ins Haus geflattert, der den Facebook Like-Button einsetzt. Ein Grund, den Haftungsauschluss auf der eigenen Webseite etwas anzupassen.

Da ich von dem ganzen Rechte-Schnickschnack aufgrund mangelnder juristischer Ausbildung keinen blassen Schimmer habe, habe ich mich auch nur des Internetz bedient.

Impressum

Erste Anlaufstelle ist immer der Impressumsgenerator vom e-Recht24. Hier werden einfach die persönlichen Angaben eingetragen und am Ende hat mein schönes Impressum samt Haftungsauschluss.

Google Analytics

Wenn aber auch noch Google Analytics zur Statistikserhebung im Einsatz ist, muss der Disclaimer um einen Absatz ergänzt werden. Die Jungs von Spreerecht haben hierzu einen Artikel verfasst, der beschreibt, was zusätzlich dem Haftungsauschluss ergänzt werden muss.

Facebook

Und es soll ja noch welche geben wie mich, die die Social Plugins von Facebook eingebunden haben. Da auch hier personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse, an us-amerikanische Server geschickt werden, muss man dies nach deutscher Rechtsprechung bekannt geben. Und den ganzen Stress hat man eigentlich nur, weil ein paar Schlaumeier mit Abmahnungen einen schnellen Euro verdienen können, den sie aus der Tasche von Bloggern ziehen.

Aber kein Grund zur Sorge. Spreerecht hat auch hierfür eine passende Ergänzung für die eigene Seite verfasst, die man verwenden darf.

Hoffentlich habe ich jetzt auch alles beachtet!

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