Ein Dank an O2

Es gibt ja Unternehmen und Behörde, die machen es einen wirklich nicht einfach. Aber es gibt auch Unternehmen wie O2!

Meine Mutter ist am 30. September verstorben – was auch der Grund ist, warum ich hier so lange nichts mehr schreiben wollte – und es dauert immer etwas länger, bis man die Sterbeurkunden in den Händen hält. Mit diesen ist es erst möglich, die ganzen Verträge der Verstorbenen zu kündigen.

Mit diesen in der Hand kündigte ich den Handyvertrag meiner Mom bei O2. Erst einmal passierte nichts! Ich schob es darauf, dass ich die Kündigung nicht per Einschreiben eingesandt habe, sondern mit normaler Post. Ein Einschreibe hielt ich nicht für nötig, da ich mir sicher war, dass O2 auf anhieb einsehen würde, dass das Fortführen eines Vertrages mit einer Toten unmöglich ist.

Wie auch immer, also das ganze noch einmal per Fax an O2. Drei Tage später war auch die – wirklich nette – Kündigungsbestätigung in meinem Postkasten. Es wurde sich entschuldigt, dass man auf mein erstes Schreiben nicht reagiert hat. Weiter hieß es dort, dass man den Vertrag erst ab Kenntnisnahme (d. h. ab Zusendung der Sterbeurkunde an O2) kündigen könne, aber aus Kulanz mir die Kosten erstatten würde.

Kulanz finde ich immer gut, macht ein Unternehmen sympathisch. Vielen Dank O2! Ich werde auf Euch zurück kommen und den Vertrag meiner Frau weiter bei euch laufen lassen.

Im krassen Gegensatz hierzu fällt die GEZ auf. Auf dem Kündigungsformular pranken zwei fette Sätze. Einmal, dass eine rückwirkende Kündigung nicht möglich sei und dass man nachweisen muss, dass die Kündigung überhaupt angekommen sei. Die Kündigung an die GEZ habe ich zeitgleich mit der von O2 versandt. Bis heute habe ich keine Kündigungsbestätigung, bekomme aber seit dem an meine aktuelle Adresse Aufforderungen meine Rundfunkgeräte anzumelden. Ich denke die GEZ ist der Meinung, dass es egal ist, in welchem Zustand man sich befindet, Radio und Fernsehen kann man überall empfangen…

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  1. Pingback: GEZ … doch ein Freund? • puzich.com :: I took the blue pill

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